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1948-2008 • 60 Jahre Kreisgemeinschaft JohannisburgIm Jahre 1948 hat das Interesse am Schicksals unserer ostpreußischen Heimat zur Bildung der Landsmannschaft Ostpreußen und von Arbeitsausschüssen für jeden Heimatkreis geführt. Der Arbeitsausschuss für den Kreis Johannisburg bestand seit dem Jahre 1948 aus:
Die Bestellung des Kreisvertreters Kautz war ordnungsmäßig am 3. Oktober 1948 durch Stimmzettelanforderung bestätigt und von der Landsmannschaft anerkannt worden. Bei den ersten Treffen der Johannisburger Kreisangehörigen bereits am 5. März 1949 in Hannover und 11. März 1949 in Hamburg wurde beschlossen, die Kreisgemeinschaft Johannisburg als eingetragenen Verein im Rahmen der Landsmannschaft Ostpreußen zu bilden, dann eigene Treffen zu organisieren. Aufgaben und OrganisationDie Kreisgemeinschaft Johannisburg in der Landsmannschaft Ostpreußen e. V ist der Zusammenschluss aller im Kreis Johannisburg geborenen und wohnhaft gewesenen Personen und ihrer Nachkommen die sich zu Ostpreußen als ihrer Heimat bekennen. Sitz der Kreisgemeinschaft ist Schleswig. Der Kreis Schleswig-Flensburg unterhält seit 1954 eine Patenschaft für den Landkreis Johannisburg. Seit dem Jahre 1998 besteht zwischen dem Landkreis Schleswig-Flensburg eine Partnerschaft mit der Stadt Pisz (Johannisburg) und seit dem Jahr 2000 auch eine Partnerschaft mit den Kreis Pisz (Johannisburg). Die Kreisgemeinschaft pflegt den Zusammenhalt aller Kreisangehörigen in regelmäßigen Zusammenkünften. Sie betreut die in der Heimat gebliebenen Ostpreußen. Die Kreisgemeinschaft sammelt und erhält ostpreußisches Kulturgut. Sie zeichnet die Geschichte des Kreises Johannisburg, seiner Städte und Dörfer in seinen Siedlungsformen, Eigentums-, Besitz- und Lebensverhältnissen auf. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Die Finanzierung der Aufgaben erfolgt auf freiwilliger Spendenbasis. Die Gremien der Kreisgemeinschaft sind:
Der Kreisausschuss (Vorstand) hat die Aufgabe, Beschlüsse für den Kreistag vorzubereiten und die von ihm gefassten Beschlüsse durchzuführen. Ihm gehören laut Satzung an:
Die Vorstandsmitglieder sind gleichzeitig Mitglieder des Kreistages. Der Kreisvertreter mit seinen Stellvertretern wird vom Kreistag für 4 Jahre gewählt und vertritt den Kreis nach innen und außen. Der Kreisausschuss wird ebenfalls für 4 Jahre vom Kreistag gewählt. Der Kreistag wird von der Kreisversammlung für 4 Jahre gewählt. Die Kreisversammlung ist die Mitglieder-Versammlung der Kreisgemeinschaft (Hauptkreistreffen). Die letzten Wahlen fanden im Jahre 2009 für die Periode 2009-2012 statt. Die nächsten Wahlen erfolgen im Jahre 2012 auf dem Hauptkreistreffen in Dortmund.
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